Steuererklärungen, Zinsen, Dividenden – das klingt alles erstmal kompliziert, besonders wenn es um Kapitalerträge geht. Aber keine Sorge, der Freistellungsauftrag ist dein Freund! Er hilft dir, Steuern auf deine Kapitalerträge zu sparen. Klingt gut, oder? In diesem Artikel erklären wir dir alles, was du über den Freistellungsauftrag wissen musst, insbesondere die Höhe und Gültigkeit in 2025.

Was ist dieser Freistellungsauftrag überhaupt?

Stell dir vor, du hast ein Konto, auf dem du Zinsen bekommst oder Aktien, die Dividenden ausschütten. Diese Erträge werden in Deutschland grundsätzlich versteuert. Hier kommt der Freistellungsauftrag ins Spiel. Er ist eine Anweisung an deine Bank oder Sparkasse, bis zu einer bestimmten Höhe keine Steuern auf deine Kapitalerträge abzuführen. Das bedeutet: Bis zu diesem Betrag bleiben deine Erträge steuerfrei!

Wie hoch ist der Freibetrag 2024 und wie sieht es 2025 aus?

Gute Nachrichten! Der Sparer-Pauschbetrag, also der Betrag, bis zu dem deine Kapitalerträge steuerfrei bleiben, wurde erhöht!

  • Bis 2022: 801 Euro für Ledige, 1.602 Euro für Verheiratete/Verpartnerte
  • 2023: 1.000 Euro für Ledige, 2.000 Euro für Verheiratete/Verpartnerte
  • 2024: 1.000 Euro für Ledige, 2.000 Euro für Verheiratete/Verpartnerte
  • 2025: Stand heute (Oktober 2024) gilt weiterhin der Betrag von 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Verheiratete/Verpartnerte. Änderungen sind aber natürlich immer möglich, also bleib am Ball!

Wichtig: Diese Beträge gelten pro Person. Verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartnerschaften können einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen oder jeder Partner erteilt einen eigenen.

Wo und wie stelle ich einen Freistellungsauftrag?

Einen Freistellungsauftrag kannst du bei jeder Bank oder Sparkasse stellen, bei der du Kapitalerträge erzielst. Das geht in der Regel ganz einfach:

  • Online: Viele Banken bieten die Möglichkeit, den Freistellungsauftrag online im Online-Banking zu erteilen oder zu ändern.
  • Persönlich: Du kannst auch persönlich in einer Filiale deiner Bank vorbeigehen und den Auftrag ausfüllen.
  • Per Post: Einige Banken bieten auch Formulare zum Download an, die du ausfüllen und per Post einsenden kannst.

Du musst deiner Bank mitteilen, wie hoch der Freibetrag sein soll. Du kannst den gesamten Betrag (1.000 Euro bzw. 2.000 Euro) auf eine Bank verteilen oder ihn auf mehrere Banken aufteilen. Wichtig ist, dass die Summe aller deiner Freistellungsaufträge den jeweiligen Pauschbetrag nicht übersteigt.

Freistellungsauftrag aufteilen – So geht's richtig!

Hast du Konten bei mehreren Banken? Kein Problem! Du kannst deinen Freibetrag aufteilen. Aber Achtung: Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten!

Beispiel:

  • Du bist ledig und hast Konten bei Bank A und Bank B.
  • Du kannst z.B. 500 Euro bei Bank A und 500 Euro bei Bank B freistellen lassen.
  • Oder du stellst bei Bank A einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro und bei Bank B keinen.

Wichtig: Überprüfe regelmäßig, ob deine Freistellungsaufträge noch passen. Wenn sich deine Kapitalerträge ändern, solltest du die Aufträge anpassen, um unnötige Steuerzahlungen zu vermeiden.

Was passiert, wenn ich den Freibetrag überschreite?

Keine Panik! Wenn deine Kapitalerträge den Freibetrag überschreiten, werden die übersteigenden Erträge automatisch versteuert. Die Bank führt dann die Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) ab, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer beträgt aktuell 25% (plus Soli und ggf. Kirchensteuer).

Tipp: Wenn du zu viel Steuer gezahlt hast, kannst du dir das Geld im Rahmen deiner Steuererklärung zurückholen.

Was tun, wenn ich meinen Freistellungsauftrag vergessen habe?

Kein Problem! Auch wenn du keinen Freistellungsauftrag erteilt hast oder ihn vergessen hast, kannst du dir die zu viel gezahlte Steuer im Rahmen deiner Steuererklärung zurückholen. Gib einfach deine Kapitalerträge in der Anlage KAP an. Das Finanzamt wird dann prüfen, ob dir der Sparer-Pauschbetrag zusteht und dir die zu viel gezahlte Steuer erstatten.

Freistellungsauftrag ändern oder löschen – So geht's!

Deine finanzielle Situation ändert sich? Kein Problem, du kannst deinen Freistellungsauftrag jederzeit ändern oder löschen. Das geht in der Regel genauso einfach wie das Erteilen des Auftrags: online, persönlich in der Filiale oder per Post.

Wichtig: Achte darauf, dass du die Änderung oder Löschung rechtzeitig vornimmst, damit sie für das laufende Jahr berücksichtigt wird.

Freistellungsauftrag für Kinder – Eine clevere Idee!

Auch für Kinder können Eltern einen Freistellungsauftrag erteilen, wenn diese eigene Kapitalerträge haben (z.B. durch ein Sparbuch oder ein Aktiendepot). Der Freibetrag beträgt auch hier 1.000 Euro pro Kind.

Achtung: Der Freistellungsauftrag für Kinder muss von den Eltern (bzw. den Erziehungsberechtigten) erteilt werden.

Die Gültigkeit des Freistellungsauftrags – Was du wissen musst

Ein Freistellungsauftrag gilt grundsätzlich unbefristet, also bis auf Widerruf. Allerdings solltest du ihn regelmäßig überprüfen und an deine aktuelle Situation anpassen.

Wichtig: Bei manchen Banken kann es vorkommen, dass ein Freistellungsauftrag automatisch erlischt, z.B. wenn du umziehst oder dein Konto auflöst. Informiere dich daher am besten bei deiner Bank, wie die Regelungen sind.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Freistellungsauftrag

  • Was passiert, wenn ich mehrere Freistellungsaufträge habe, die zusammen den Freibetrag überschreiten? Das Finanzamt wird dich auffordern, die zu viel freigestellten Beträge zu versteuern. Es kann auch zu Nachzahlungen und Zinsen kommen.

  • Kann ich einen Freistellungsauftrag rückwirkend erteilen? Nein, ein Freistellungsauftrag gilt immer nur für die Zukunft. Du kannst dir aber die zu viel gezahlte Steuer im Rahmen deiner Steuererklärung zurückholen.

  • Was ist der Unterschied zwischen Freistellungsauftrag und Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung)? Ein Freistellungsauftrag gilt für Personen, deren Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigen. Eine NV-Bescheinigung ist für Personen mit sehr geringem Einkommen gedacht, bei denen keine Einkommensteuer anfällt.

  • Muss ich den Freistellungsauftrag jedes Jahr neu stellen? Nein, in der Regel gilt der Freistellungsauftrag unbefristet. Du solltest ihn aber regelmäßig überprüfen und an deine aktuelle Situation anpassen.

  • Wo finde ich das Formular für den Freistellungsauftrag? Das Formular bekommst du direkt bei deiner Bank oder Sparkasse. Viele Banken bieten es auch zum Download auf ihrer Website an.

Fazit

Der Freistellungsauftrag ist ein einfaches, aber effektives Instrument, um Steuern auf Kapitalerträge zu sparen. Nutze ihn, um deinen Sparer-Pauschbetrag optimal auszuschöpfen und vermeide unnötige Steuerzahlungen! Denk daran, deine Freistellungsaufträge regelmäßig zu überprüfen und anzupassen, damit sie immer deiner aktuellen finanziellen Situation entsprechen.